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Kurzbeschreibung
Arbeitgeber müssen das Mindestlohngesetz mit den Regelungen zum allgemeinen Mindestlohn je Zeitstunde beachten. Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers für verschiedene Arbeitnehmergruppen (z. B. versicherungspflichtig Beschäftigte, Minijobber, Rentner, Schüler oder Studenten) können hier unter Mindestlohnaspekten bewertet werden.
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