Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe des Pflegegeldes

 

Leitsatz (amtlich)

Die Pflege durch einen nichtehelichen Lebensgefährten stellt "fremde Wartung und Pflege" iS von § 558 Abs 3 S 5 RVO dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650541

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