Besondere Regelungen gelten für Teams, die eine gemeinsame Leistungsbewertung erhalten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Konkurrenzregelung (Punkt9.3) als auch für die Höhe des auszuzahlenden Leistungsentgeltes (Punkt 9.4).

Wie bereits ausgeführt, ist nach § 6 BLBV die Anzahl der Beschäftigten, die ein Leistungsentgelt erhalten können, auf max. 30 % limitiert. Hierbei gilt jedoch für Teams eine Sonderregelung. Hier zählen nicht alle Teammitglieder bei der Berechnung der Quote mit, sondern das Team ist umgerechnet, unabhängig von seiner personellen Stärke, nur ein Leistungsentgeltfall, § 7 BLBV. So ist es möglich, dass im Endeffekt mehr Beschäftigte tatsächlich ein Leistungsentgelt bekommen können – theoretisch bis zu 100 %.

 
Praxis-Beispiel

In der Dienststelle X arbeiten 120 Beschäftigte, von denen nach § 6 BLBV maximal 36 ein Leistungsentgelt bekommen können. Werden jedoch 30 Teams á 4 Beschäftigte gebildet, erhalten alle ein Leistungsentgelt. Es könnten zusätzlich sogar noch 6 vorzeitige Stufenaufstiege gewährt werden.

Die Auszahlung der Leistungsentgelte unterscheidet sich jedoch von den Einzelfällen. Die Gesamtsumme aller ausgezahlten Leistungsentgelte darf für das gesamte Team 250 % des maßgeblichen Tabellenentgelts des Beschäftigten mit der höchsten Entgeltgruppe nicht übersteigen.

 
Praxis-Beispiel

In einem vierköpfigen Team arbeiten zum Zeitpunkt der Entscheidung Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 6, 8, 11 und 14. Der Beschäftigte in der Entgeltgruppe A 14 befindet sich in Stufe 4, angerechnet wird jedoch nur die Stufe 1 in Höhe von 3.588,99 EUR (Stand: 28.2.2014). Demnach kann an das Team eine Leistungsprämie in Höhe von insgesamt 8.972,48 EUR (250 % von 3.588,99 EUR) vergeben werden.

Bei gemischten Teams zwischen Beschäftigten und Beamten gilt, unabhängig von der Statusgruppe, das jeweils höchste Entgelt (Stufe 1)/die höchste Besoldung (Anfangsbesoldung) für das gesamte Team. Entsprechend wird die Quote unabhängig von der Statusgruppe und Anzahl der Teammitglieder als ein Leistungsentgeltfall gewertet.

Zusätzlich ist bei der Verteilung darauf zu achten, dass jedes Teammitglied eine Leistungsprämie nur in Höhe des Entgelts seiner Entgeltgruppe der Stufe 1 erhält (Stufe 2 bei Entgeltgruppe 1).

 
Praxis-Beispiel

Würde der Höchstbetrag für die Teamprämie im vorhergehenden Beispiel von 8.972,48 EUR gleichmäßig auf die 4 Teammitglieder aufgeteilt werden, würde jedes Teammitglied 2.243,12 EUR erhalten. Das Teammitglied der Entgeltgruppe 6 kann aber höchstens 2.093,38 EUR (Stufe 1 der Entgeltgruppe 6; Stand: 28.2.2014) erhalten.

Bei einer Leistungszulage gilt das Gesagte mit dem Unterschied, dass pro Monat 15 % der jeweiligen Monatsentgelte die Grenze bilden (Team und Einzelauszahlung).

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