Das Ergebnis der individuellen Leistungsfeststellung muss in schriftlicher Form zur Personalakte genommen werden. Hierzu gehört neben der konkret erreichten Punktzahl die ganze Leistungsfeststellung, insbesondere muss hieraus deutlich werden, welche Bewertung bzw. Zielabrechnung zu dem jeweiligen Ergebnis geführt hat.

Diese Art der Dokumentation ermöglicht den Dienststellen, langfristig eine Leistungsentwicklung der jeweiligen Beschäftigten festzustellen.

Der Beschäftigte erhält eine Kopie der zur Personalakte genommenen Unterlagen.

Die Ergebnisse der Leistungsfeststellung und des Leistungsentgelts sind innerhalb jeder Verwaltung bzw. jedes Verwaltungsteils, für die ein eigenes Gesamtvolumen gebildet wurde, statistisch zu erfassen und z. B. im Intranet bekanntzumachen.

Die Art und Weise, wie die statistische Erfassung zu erfolgen hat, ist tarifvertraglich nicht geregelt, sondern muss durch Dienstvereinbarung festgelegt werden. Es geht hierbei jedoch nicht um die Erfassung individueller Einzelergebnisse, sondern um die anonymisierte Zusammenstellung von Daten der jeweiligen Verwaltung bzw. des Verwaltungsteils.

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