Von entscheidender Bedeutung für den dauerhaften Erfolg einer Leistungsbemessung durch Zielvereinbarung sind die richtige Auswahl und die richtige Formulierung von Zielen. Nach § 4 Abs. 1 LeistungsTV-Bund sind die Ziele eindeutig, konkret und präzise zu bestimmen. Das gilt auch für den Zeitraum bzw. den Zeitpunkt der Zielerreichung. Zum anderen müssen sie auch realistisch, messbar und nachvollziehbar sein. Sie können für einzelne Beschäftigte oder auch Gruppen vereinbart werden (s. Punkt5.2).

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