An der dargestellten Restlosverteilung unter Einbeziehung eines Entgeltfaktors wird teilweise als nachteilig angesehen, dass im Vorfeld, d. h. zu Beginn des Bewertungszeitraums nicht feststeht, in welcher konkreten Höhe eine Leistungsprämie zur Auszahlung kommen kann. Dies liegt daran, dass die Leistungsprämie erst nach Feststehen aller erzielten Gesamtleistungen sowie der Entgeltfaktoren berechenbar ist. In der oben erläuterten Budgetverteilung kann lediglich prognostiziert werden, dass, wenn alle Beschäftigten die gleiche Leistung erreichen, sie entsprechend dem Verhältnis ihres Entgeltfaktors zur Summe aller Entgeltfaktoren einen "Topfanteil" erhalten.

Um für die Beschäftigten einen möglichst hohen Leistungsanreiz zu schaffen, können auch in der Budgetverteilung feste Garantieprämien in Abhängigkeit der erreichten Leistung ausgelobt werden. Es können auch weitergehende Staffelungen nach dem Grad der erreichten Gesamtleistung festgelegt werden.

 
Praxis-Beispiel

Garantieprämie 200 EUR bei Leistungserreichung von ≥ 75 % Garantieprämie 300 EUR bei Leistungserreichung von ≥ 100 %

Bei der Festlegung der Höhe der Garantieprämien ist darauf zu achten, dass im Fall einer überproportionalen Zielerreichung durch die Beschäftigten das auszuschüttende Budget nicht überschritten wird.

Für die Berechnung wird die Summe der erreichten Garantieprämien vorab aus dem Budget entnommen, sodass nur noch das verbleibende (Rest-)Budget in die Restlosverteilung nach den o. g. Grundsätzen des Punktwertmodells gelangt. Der Beschäftigte kann somit bei entsprechender Zielerreichung eine Garantieprämie zuzüglich des Anteils aus der Budgetverteilung erhalten.

Im Ergebnis wird mit dem Einsatz von Garantieprämien einerseits die tarifliche Budgetverteilung gewährleistet und andererseits ein "Hebel-Effekt" erreicht, wo der Zielpunkt für die Beschäftigten wie auch die Führungskräfte ersichtlich ist.

Ist in der Dienst-/Betriebsvereinbarung die Zahlung von Garantieprämien vorgesehen, ist zu beachten, dass ergänzend auch die Regelungen zur restlosen Budgetverteilung aufgenommen werden. Die Zahlung von Garantieprämien ist insoweit nur eine zusätzliche, die Restlosverteilung ergänzende Berechnungsoption.

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