Zwingend erforderlich ist es, jeder Bewertungsstufe der Bewertungsskala eine Wertigkeit zuzuordnen. Erst diese Zuordnung ermöglicht die Berechnung der Leistungsentgelte.

Hinsichtlich der Wertigkeit ist zwischen einer Punktevergabe und einer Leistungszuweisung in Prozent zu differenzieren. Die Entscheidung ist jedoch eine reine Geschmackssache, da mathematisch mit beiden die gleichen Effekte erzielt werden können.

Eine Leistungsvergabe nach Punkten bewirkt rechnerisch zumeist einen Hebeleffekt, da die Punktzahl als Faktor/Multiplikator neben dem Entgeltfaktor die individuellen Entgeltpunkte für jeden Beschäftigten ergibt, anhand derer die Restlosverteilung vorgenommen wird (vgl. Punkt 9.2).

Mit einer Leistungsvergabe in Prozent lassen sich alle Punkteskalen erfassen und werden daher vielfach als plastischer angesehen. Die Leistungszuweisung kann, wie nachfolgend dargestellt, linear oder auch nicht linear erfolgen.

 
Praxis-Beispiel

Bewertungsskala linear mit 6 Stufen in Prozent

 
Bewertungsstufe Bezeichnung Definition Leistungszuweisung
Bewertungsstufe 1 sehr gut eine besonders hervorragende Leistung 100 %
Bewertungsstufe 2 gut eine erheblich über den Anforderungen liegende Leistung 80 %
Bewertungsstufe 3 vollbefriedigend eine über den Anforderungen liegende Leistung 60 %
Bewertungsstufe 4 befriedigend eine Leistung, die in jeder Hinsicht den Anforderungen genügt 40 %
Bewertungsstufe 5 ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht 20 %
Bewertungsstufe 6 ungenügend eine Leistung, die aufgrund erheblicher Mängel nicht den Anforderungen entspricht 0 %

Für die Berechnung können auch problemlos Prozentskalen verwandt werden, welche in der Wertigkeit Leistungen in Bezug nehmen, die über der vorstehenden Leistungszuweisung von 100 % liegen. Dies ist in der Praxis der Fall, wenn der Beschäftigte nicht nur für eine wahrscheinliche, sondern auch für das Erreichen einer unerwartbaren Leistung honoriert werden soll.

Rechnerische Unterschiede und Auswirkungen für die Beschäftigten ergeben sich aber erst dann, wenn das Verhältnis der zugewiesenen Leistungswerte zueinander verändert wird, d. h. entgegen dem Beispiel nicht mehr linear erfolgt (z. B. Stufenfolge 1, 3, 7, 15). Eine solche Aufteilung bevorzugt bessere Leistungen exponentiell.

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