Die Anzahl der zu vereinbarenden Ziele richtet sich vorwiegend nach dem Schwierigkeitsgrad und der für die Erfüllung des Ziels erforderlichen Zeit. Nicht die Anzahl, sondern die inhaltliche Ausfüllung der Zielsetzungen bewirken eine motivierende Zielführung!

Da Ziele Schwerpunkte in der Tätigkeit darstellen und der Beschäftigte daneben sein Alltagsgeschäft nicht vernachlässigen soll, empfiehlt sich eine Begrenzung auf max. 5 Ziele vorzunehmen. Die Vereinbarung von 2–3 Zielen ist praxisnah.

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