(1) Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt das Landesdatenschutzgesetz vom 5. Juli 1994 (GVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 427), BS 204-1, außer Kraft.

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