1.[1] Direktorin oder Direktor des Bau- und Liegenschaftsmanagements Sachsen-Anhalt[2]

 

2.[3] Präsidentin oder Präsident der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

 

3.[4] Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes

 

[1] Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[2] Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[3] Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[4] Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2019.

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