Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehinderter, Urlaubsabgeltung

 

Leitsatz (redaktionell)

Den Urlaubsanspruch kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses geltendmachen. Ist der Urlaubsanspruch des Schwerbehinderten mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erloschen, ohne daß er bis dahin geltendgemacht wurde, besteht auch kein Abgeltungsanspruch.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 182/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Kaiserslautern (Entscheidung vom 24.03.1994; Aktenzeichen 2 Ca 2342/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.06.1996; Aktenzeichen 9 AZR 182/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444294

Bibliothek, BAG (LT1)

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