Orientierungssatz
(Kostenbeschluß bei Erledigung der Hauptsache)§ 7 MuSchG gewährt keinen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf bezahlte Stillzeit. Vielmehr ergibt sich aus dem Zusammenhang mit den weiteren Bestimmungen des MuSchG eine Beschränkung auf das 1. Lebensjahr des Kindes.
Normenkette
ZPO § 91a; MuSchG § 7 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1
Verfahrensgang
ArbG Hannover (Entscheidung vom 04.11.1982; Aktenzeichen 7 Ca 562/82) |
Fundstellen
Dokument-Index HI442236 |
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