Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Entfernung einer Abmahnung - Gegendarstellung
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer von ihm für unberechtigt oder unzutreffend gehaltenen Abmahnung aus seiner Personalakte besteht nicht.
2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, vom Arbeitgeber zu verlangen, eine Gegendarstellung zu den Personalakten zu nehmen.
Verfahrensgang
ArbG Paderborn (Entscheidung vom 26.04.1990; Aktenzeichen 1 Ca 93/90) |
Fundstellen
Haufe-Index 445343 |
EzA § 611 BGB Abmahnung, Nr 22 (L1-2) |
LAGE § 611 BGB Abmahnung, Nr 30 (LT1-2) |
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