Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebliche Altersversorgung - Verzicht auf Versorgungsanwartschaft bei Betriebsübergang

 

Leitsatz (redaktionell)

Der mit dem Veräußerer eines Betriebs geschlossene Erlaßvertrag über eine länger als zehn Jahre bestehende Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist unwirksam. Der Erwerber haftet deshalb für die bis zum Betriebsübergang entstandene Anwartschaft.

Dagegen kann der Versorgungsberechtigte gegenüber der Erwerber auf ein weiteres Anwachsen seiner Anwartschaft jedenfalls dann verzichten, wenn von dem Verzicht lediglich dienstzeitabhängige Steigerungsbeträge betroffen werden und die Vereinbarung auch im übrigen einer strengen Rechtskontrolle standhält.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt - 3 AZR 247/91 -.

 

Verfahrensgang

ArbG Bochum (Entscheidung vom 03.07.1990)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.05.1992; Aktenzeichen 3 AZR 247/91)

 

Fundstellen

BB 1991, 1126

BB 1991, 1126 (L1)

DB 1991, 1079-1080 (LT1)

ARST 1992, 28 (L1)

BetrAV 1991, 178 (L1)

EWiR 1991, 953 (L)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 613a BGB, Nr 22 (LT1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge