Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung bzw. Versetzung bei Änderung der Arbeitszeit

 

Leitsatz (amtlich)

Die bloße Änderung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters stellt – ohne weitere Änderungen des Arbeitsbereichs – keine mitbestimmungspflichtige Einstellung oder Versetzung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG dar.

 

Normenkette

BetrVG § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3, § 101

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Beschluss vom 29.04.2003; Aktenzeichen 5 BV 60/02)

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 25.01.2005; Aktenzeichen 1 ABR 59/03)

 

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.04.2003 – 5 BV 60/02 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

A

Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Erhöhung bzw. Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber unterhält bundesweit zahlreiche Möbelhäuser. Antragsteller ist der für die Niederlassung des Arbeitgebers in B2xxxxxxx gewählte Betriebsrat. In der Niederlassung B2xxxxxxx sind ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In der Vergangenheit veränderte der Arbeitgeber mit den in den jeweiligen Anträgen des Betriebsrates aufgeführten Arbeitnehmern die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit dergestalt, dass entweder die Sollstundenzahl erhöht oder gesenkt wurde. Über diese Veränderungen wurde der Betriebsrat jeweils schriftlich informiert.

Mit dem am 23.08.2002 beim Arbeitsgericht eingeleiteten Beschlussverfahren machte der Betriebsrat für derartige Fälle sein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG geltend und begehrte gleichzeitig die Aufhebung der monatlichen Sollstundenerhöhung für bestimmte Arbeitnehmer/innen.

Der Betriebsrat hat die Auffassung vertreten, dass ihm bei der Veränderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit der Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zustehe. Da dies in den benannten Einzelfällen nicht gewahrt worden sei, habe der Arbeitgeber die Einzelmaßnahmen nach § 101 BetrVG aufzuheben.

Der Betriebsrat hat beantragt

  1. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin E2xxx S5xxxxxxxx von 108 Stunden/Monat auf 150 Stunden/Monat aufzuheben;
  2. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin S6xxxx H5xxxxxx von 130 Stunden/Monat auf 150 Stunden/Monat aufzuheben;
  3. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin D2xxxxx D3xxxx von 118 Stunden/Monat auf 140 Stunden/Monat aufzuheben;
  4. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung des Arbeitnehmers G1xxxx P1xxxxxx auf 148 Stunden/Monat aufzuheben;
  5. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin C1xxxxxxx F3xxxxx von 108 Stunden auf 163 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  6. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung des Arbeitnehmers K2xxx D4xxxxxxx von 83 Stunden auf 115 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  7. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin G2xxxx H3xxxxx von 138 Stunden auf 163 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  8. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin A2xxxx R1xxxxx von 109 Stunden auf 163 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  9. _dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin K3xxxxxx K4xxxxxx von 89 Stunden auf 133 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  10. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung des Arbeitnehmers F4xx S7xxxxxxxx von 99 stunden auf 163 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  11. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung des Arbeitnehmers T1xxxxxx T4xxxx von 130 Stunden auf 163 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  12. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin K5xxxxx W3xxxxxxx von 27 Stunden auf 163 Stunden/Monat (vom 01.03. – 15.09.03) aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  13. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung des Arbeitnehmers M1xxxx M2xxxxxx von 28 Stunden auf 100 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  14. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung in der Zeit vom 15.03. – 30.04.03 des Arbeitnehmers T2xxxx Englisch von 87 Stunden auf 163 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  15. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin V2xxxxxxx U1xxxxxx von 25 Stunden auf 87 Stunden/Monat in der Zeit vom 15.01.03 – 15.09.03 aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  16. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin K6xxxxx W4xxxxxxxxx von 20 Stunden/Monat auf 42 Stunden/Monat aufzuheben bzw. rückgängig zu machen;
  17. dem Arbeitgeber aufzugeben, die monatliche Sollstundenerhöhung der Arbeitnehmerin M3xxxx S8xxxxxx von 97 Stunden/Monat (5 T...

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