Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsbedingte Kündigung bei vorübergehender Betriebsstillegung
Leitsatz (redaktionell)
Auch eine nicht endgültige Betriebsstillegung kann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein, § 1 Abs 2 KSchG, wenn der Betriebszweck für eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne (hier: zehn Monate) vom Arbeitgeber aufgegeben wird.
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 06.11.1986; Aktenzeichen 35 Ca 22/86) |
Fundstellen
Haufe-Index 446424 |
DB 1987, 1360-1360 (LT) |
ARST 1988, 47-47 (L) |
RzK, I 5f Nr 5 (LT1) |
ArbuR 1987, 242-243 (T) |
EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Nr 49 (L1) |
LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Nr 9 (LT) |
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