Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung bei vorübergehender Betriebsstillegung

 

Leitsatz (redaktionell)

Auch eine nicht endgültige Betriebsstillegung kann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein, § 1 Abs 2 KSchG, wenn der Betriebszweck für eine wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne (hier: zehn Monate) vom Arbeitgeber aufgegeben wird.

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 06.11.1986; Aktenzeichen 35 Ca 22/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446424

DB 1987, 1360-1360 (LT)

ARST 1988, 47-47 (L)

RzK, I 5f Nr 5 (LT1)

ArbuR 1987, 242-243 (T)

EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Nr 49 (L1)

LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Nr 9 (LT)

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