Entscheidungsstichwort (Thema)
Geltungsbereich des BAT-O in Berlin
Orientierungssatz
1. Ist ein Arbeitsverhältnis in dem in Art 3 EinigVtr genannten Gebiet begründet worden und wird die Beschäftigung im Ostteil Berlins ausgeführt, gilt BAT-O und nicht der BAT, selbst dann, wenn die Dienststelle ihren Sitz im Westteil Berlins hat.
2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZN 149/93.
Normenkette
EinigVtr Art. 3; BAT-O § 1 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 31.07.1992; Aktenzeichen 86 Ca 6912/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 442285 |
ZTR 1993, 377-378 (ST1) |
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