Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltungsbereich des BAT-O in Berlin

 

Orientierungssatz

1. Ist ein Arbeitsverhältnis in dem in Art 3 EinigVtr genannten Gebiet begründet worden und wird die Beschäftigung im Ostteil Berlins ausgeführt, gilt BAT-O und nicht der BAT, selbst dann, wenn die Dienststelle ihren Sitz im Westteil Berlins hat.

2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZN 149/93.

 

Normenkette

EinigVtr Art. 3; BAT-O § 1 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 31.07.1992; Aktenzeichen 86 Ca 6912/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442285

ZTR 1993, 377-378 (ST1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge