Rz. 20

Die Rechtsprechung muss sich dabei immer wieder mit ausgefallenen Themen beschäftigen, die die Arbeitnehmer zum Inhalt ihrer Freistellung zum Bildungsurlaub wählen. So waren etwa folgende Themen von Weiterbildungsveranstaltungen Gegenstand von Gerichtsentscheidungen (alle abgelehnt):

Als zulässige Themen für Weiterbildungsveranstaltungen wurden dagegen anerkannt:

 

Rz. 21

In Bezug auf Sprachkurse und im Ausland stattfindende Veranstaltungen ist das BAG (BAG, Urteil v. 16.3.1999, 9 AZR 166/98[32]) der Auffassung, dass der politischen Weiterbildung regelmäßig nur Bildungsveranstaltungen dienen, die sich mit den politischen und sozialen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union befassen. Die im Rahmen der politischen Weiterbildung vermittelten Kenntnisse sollen den Arbeitnehmer befähigen, selbstständig an politischen Prozessen teilzuhaben, dies bezieht sich aber auf das Gemeinwesen, an dem der Arbeitnehmer mitwirken kann, d. h. auf Gemeinden, Länder, Bund und Europäische Union.

Im Mitte...

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