Die Tarifvertragsparteien greifen in § 4 Abs. 1 Satz 1 TV COVID das gesetzliche Erfordernis der Anzeige der Notwendigkeit von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit auf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld unverzüglich zu stellen.

Der Betriebsrat oder Personalrat erhält Kopien der dafür erforderlichen Unterlagen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge