Der Ausspruch betriebsbedingter Beendigungskündigungen ist
- für die Dauer der angeordneten Kurzarbeit und von drei Monaten nach deren Beendigung
- für diejenigen Beschäftigten ausgeschlossen, die sich aufgrund der Anordnung in Kurzarbeit befinden (§ 7 Abs. 1 TV COVID).
Notwendige betriebsbedingte Änderungskündigungen sind vom tariflichen Verbot nicht erfasst.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen