Synchronsprecher sind regelmäßig selbstständig tätig. Das gilt nicht nur für Lippensynchronsprecher, sondern auch für Synchronsprecher für besondere Filme (z. B. Kultur-, Lehr- und Werbefilme), bei denen der in eine andere Sprache zu übertragende Begleittext zu sprechen ist. Das gleiche gilt für Synchronregisseure.
Lohnsteuerrechtliche Bewertung gilt nicht für die Sozialversicherung
Sozialversicherungsrechtlich werden Synchronsprecher grundsätzlich als Arbeitnehmer eingestuft.
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