Legt der Personalrat die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle mit dem Antrag auf Entscheidung vor, so entscheidet diese nach Verhandlungen mit der bei ihr gebildeten Stufenvertretung (Bezirks- bzw. Hauptpersonalrat). Die Vorlage muss innerhalb von 3 Arbeitstagen erfolgen. Handelt es sich bei der übergeordneten Dienststelle um eine Behörde der Mittelstufe und entspricht sie den Einwendungen des Bezirkspersonalrats nicht, so kann dieser die Sache innerhalb von 3 Arbeitstagen der obersten Dienstbehörde, bei der eine Stufenvertretung (Hauptpersonalrat) besteht, vorlegen. Kommt es auch nach eingehender Erörterung zwischen oberster Dienstbehörde und Hauptpersonalrat zu keiner Verständigung, so entscheidet die oberste Dienstbehörde endgültig. Sie unterrichtet den Personalrat über ihre Entscheidung und weist die nachgeordnete(n) Dienststelle(n) an, entsprechend ihrer Entscheidung zu handeln.

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