Dem arbeitsunfähig kranken Beschäftigten obliegen Anzeige- und Nachweispflichten. Die Entgeltfortzahlung sowie sozialversicherungsrechtlichen Meldungen sind zu veranlassen.
§§ 3 ff. EFZG; §§ 21, 22 TVöD; § 3 Nr. 1 EStG, § 23c SGB IV.
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