Kurzbeschreibung

Höherverdienende Arbeitnehmer treffen die Wahl ihrer Versicherungsform im Idealfall nicht erst im letzten Moment. Damit sie genug Zeit für ihre Entscheidung haben, sollten Arbeitnehmer so früh wie möglich durch ihren Arbeitgeber über die Wechselmöglichkeiten und deren Folgen informiert werden. Dies kann mit diesem Schreiben erfolgen.

Information zur Krankenkassenwahl

Information zu Ihrer Krankenversicherung und Ihren Wahlmöglichkeiten

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...... ,

die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 wird 69.300 EUR betragen. Ihr Entgelt hat bereits im Jahr zuvor die Versicherungspflichtgrenze überschritten. Auch für das Jahr 2024 ist dies der Fall. Aus diesem Grund sind Sie ab 1.1.2024 kranken- und pflegeversicherungsfrei.

Das bedeutet, dass Sie nun klären und entscheiden sollten, ob Sie künftig Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig fortsetzen. Alternativ könnten Sie sich auch privat versichern. Zur Vorbereitung Ihrer Wahl einige Hinweise:

Freiwillige gesetzliche Versicherung

Wenn Sie aus der Versicherungspflicht ausscheiden, wird Ihre Versicherung als sog. "obligatorische Anschlussversicherung" bei Ihrer bisherigen Krankenkasse als freiwillige Krankenversicherung fortgeführt. Die Krankenkasse muss Sie über die Anschlussversicherung informieren. Die Versicherung endet nur zum 31.12.2023, wenn Sie der bisherigen Krankenkasse einen neuen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Dies muss innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie die Mitteilung Ihrer bisherigen Krankenkasse zur Anschlussversicherung erhalten haben, erfolgen.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie sich für eine private Kranken- und Pflegeversicherung entschieden haben, kündigen Sie bitte Ihre bisherige Krankenkasse und weisen Sie dieser den neuen Krankenversicherungsschutz nach. Die Versicherung endet nur zum 31.12.2023, wenn Sie der bisherigen Krankenkasse einen neuen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Dies muss innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie die Mitteilung Ihrer bisherigen Krankenkasse zur Anschlussversicherung erhalten haben, erfolgen. Die bisherige Krankenkasse kann eine Bindungs- und Kündigungsfrist in diesem Fall nicht geltend machen und muss Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigungserklärung eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Kündigen Sie die bisherige Krankenkasse nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt deren Information, so setzt sich Ihre bisherige versicherungspflichtige Mitgliedschaft dort als freiwillige Versicherung fort und kann nur unter Beachtung der Kündigungsfrist beendet werden. Bindungsfristen sind jedoch ohne Bedeutung, weil diese aufgrund der Beendigung der vorangegangenen Pflichtmitgliedschaft erloschen sind. Erkundigen Sie sich hierzu ggf. bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Für die Berechnung des Beitragszuschusses geben Sie uns bitte bis Anfang/Mitte Januar 2024 eine Bescheinigung über die Höhe der künftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Darüber hinaus benötigen wir einen Nachweis über die Art, wie die Versicherung durchgeführt wird. Die privaten Versicherer halten derartige Nachweise in der Regel bereit.

Allgemeine Hinweise

Privat oder freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Berechnung des Beitragszuschusses geben Sie uns bitte bis Anfang/Mitte Januar 2024 eine Bescheinigung über die Höhe der künftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Lohnsteuerliche Auswirkungen eines Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Ein Hauptmotiv für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist neben der erhofften besseren Versorgung die Kostenersparnis durch geringere Beiträge. Bitte beachten Sie aber, dass im Gegenzug eine höhere Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgeführt wird, da mit dem Wechsel ein geringerer Vorsorgeaufwand entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

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