Der Tarifvertrag in seiner Gesamtheit konnte bislang gemäß Absatz 2 frühestens zum 31. Dezember 2007 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien sind hierbei davon ausgegangen, dass eine verlässliche Beurteilung der Frage, ob sich das neue Tarifvertragskonzept in der Praxis bewährt hat und die erhofften Effekte (Steigerung der Produktivität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Motivationsanreize für die Beschäftigten usw.) eingetreten sind, erst nach mehreren Jahren möglich ist.

Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 ist dieser Tarifvertrag insgesamt frühestens zum 31. Dezember 2009 kündbar geworden.

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 ist diese Mindestlaufzeit ("frühestens zum 31. Dezember 2009") gestrichen worden.

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