Die Regelungen des § 16 ersetzen die Tarifverträge über Zuwendung und Urlaubsgeld und sind demgegenüber deutlich vereinfacht. Im TVöD ist die Sonderzahlung, die dort "Jahressonderzahlung" heißt, in § 20 geregelt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen