Die zuschlagspflichtigen Arbeiten sowie die Höhe der Zuschläge sind auf landesbezirklicher Ebene zu vereinbaren. Es liegen u. a. folgende landesbezirkliche Tarifverträge gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-V vor:

 
KAV Bayern Tarifvertrag vom 25. September 2001
KAV Berlin Tarifvertrag vom April 2008 (gilt nur für ein Mitglied)
KAV Hessen Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 710 vom 26. September 2001
KAV Sachsen-Anhalt Bezirklicher Tarifvertrag Nr. 7 vom 8. März 2002
KAV Sachsen Landesbezirkstarifvertrag vom 8. Juli 2003
KAV Baden-Württemberg Bezirklicher Tarifvertrag vom 21. November 2003
KAV Rheinland-Pfalz Bezirkstarifvertrag vom 2. März 2004
KAV Niedersachsen Landestarifvertrag über Erschwerniszuschläge vom 2. Februar 2012

Nach Nr. 5 der Anlage 4 zum Einigungspapier vom 27. Februar 2010 wollten die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene darauf hinwirken, dass in den Landesbezirken, in denen bislang kein Tarifvertrag gemäß § 12 Abs. 4 vereinbart worden ist, umgehend Tarifverhandlungen aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni 2011 abgeschlossen werden sollten. Bis zu diesem Fristablauf sind jedoch nicht in allen Landesbezirken entsprechende Tarifverträge vereinbart worden.

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