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Rz. 1

Die Vorschrift geht auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254 zurück. Inhaltlich ist § 126 mit dem früheren § 657a RVO vergleichbar. Aufgrund Art. 5 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK- Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2015 entfallen.

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