Kurzbeschreibung
In der Tabelle werden die TVöD-Entgeltbestandteile aufgeführt, die zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören. Bei einer Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind die Beschäftigten krankenversicherungsfrei.
Vorbemerkung
Beschäftigte sind krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) in der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt. Anzurechnen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist nur das regelmäßige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.
Neben dem regelmäßig zu zahlenden laufenden Arbeitsentgelt sind auch Einmalzahlungen bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, sofern diese mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.
Zu dem regelmäßigen AE zählen folgende Entgeltbestandteile:
[Ohne Titel]
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Entgeltbestandteile | §§ TVöD[1] | Berücksich- tigung bei JAE (ja/nein) | Rechtsgrundlage / Bemerkung |
---|---|---|---|
A | |||
Arbeitsbefreiung, Entgeltfortzahlung | § 29 | nein | |
Arbeitsmarktzulage (monatliche, übertarifliche Zulage) | – | ja | |
Auslandsbezüge, Auslandszuschlag | § 45 Nr. 8 TVöD-Bund | ja | |
Außertarifliche Zulage (monatlich) | – | ja | |
B | |||
Bereitschaftsdienst: Entgelt für geleistete Bereitschaftsdienste | § 8 Abs. 4 bzw. § 8.1 Abs. 1 TVöD-K / -B | ja | regelmäßig anfallende Bereitschaftsdienste, bei schwankendem Einsatz Entgelt schätzen. |
Bereitschaftsdienst: Zuschlag für Bereitschaftsdienst an Feiertagen | § 8.1 Abs. 5 TVöD-K | nein | soweit sv-frei |
Bereitschaftsdienst: Zuschlag für Bereitschaftsdienst in der Nacht | § 8.1 Abs. 6 TVöD-K / TVöD-B | nein | soweit sv-frei |
Besitzstandszulage Überleitung, Differenz Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe zur individuellen Endstufe übergeleiteter Mitarbeiter | § 6 Abs. 4 S. 1, § 7 Abs. 2, 3 TVÜ | ja | |
E | |||
Einmalige Sonderzahlung bei Tariferhöhungen (Beispiel: 250 EUR im Januar 2018) |
Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 | nein | nur einmaliger Bezug, i.d.R. nicht im Voraus feststellbar |
Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Tabellenentgelt, monatliche Zulage, Durchschnittsbetrag für nicht ständige Entgeltbestandteile) | § 21 | nein | Zahlung ist nicht mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten |
Entgeltfortzahlung bei Urlaub, Zusatzurlaub (Tabellenentgelt, monatliche Zulagen, Durchschnittsbetrag für nicht ständige Entgeltbestandteile) | § 21 | ja | |
Entgeltgruppenzulage, z.B. im Rettungsdienst, Schichtführer, Fernmeldebetriebsdienst, Musikschullehrer | Entgeltordnung VKA, Teil B Abschn. XXII Ziff. 1 Abschn. VI, Abschn. XX | ja | |
Erfolgsprämie (einmalige Leistung im Kalenderjahr) abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Einrichtung | § 18 Abs. 4 S. 3 TVöD-VKA | nein | [2] |
Essensgeldzuschuss (außertarifliche Leistung) | – | ja, soweit sv-pflichtig, nein: bei Pauschalversteuerung |
|
F | |||
Führung auf Probe, Zulage | § 31 Abs. 3 S. 2 | ja | |
Führung auf Zeit, Zulage | § 32 Abs. 3 S. 2 | ja | |
Funktionszulagen (monatliche Zulagen, z.B. für Feuerwehr, Pflege, Oberarzt, Leitender Oberarzt) | ja | ||
G | |||
Garantiebetrag bei Höhergruppierung (monatlich, für die Laufzeit in der Stufe) | § 17 Abs. 4 S. 2 i.d.F. bis 28.2.2017 | ja | |
H | |||
Heimzulage | Entgeltordnung VKA, Teil B Abschn. XXIV Protokollerklärung Nr. 1 | ja | |
Höhergruppierung, Garantiebetrag (monatlich für die Laufzeit in der Stufe) | § 17 Abs. 4 S. 2 i.d.F. bis 28.2.2017 | ja | |
J | |||
Jahressonderzahlung | § 20 | ja | Zahlung ist mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten[3] |
Jubiläumsgeld | § 23 Abs. 2 | nein | |
K | |||
Kinderbezogene Entgeltbestandteile | § 11 TVÜ | nein | § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V |
Krankheit, Entgeltfortzahlung | § 21 | nein | Zahlung ist nicht mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten |
Krankengeldzuschuss | § 22 Abs. 2, 3 | nein | Zahlung ist nicht mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten, zudem ohnehin nicht zu berücksichtigen, soweit sv-frei, § 23c SGB IV |
L | |||
Leistungsentgelt: pauschalierte Auszahlung, wenn keine Dienst-/ Betriebsvereinbarung vorhanden ist (einmalige Zahlung im Dezember) | Protokollerklärung Nr. 1 S. 3, 5 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA / zu § 18 Abs. 3 Bund | ja | Zahlung ist mit hinreichender Sicherheit zu erwarten |
Leistungsentgelt: Leistungszulage (monatlich, befristet oder widerruflich) idR. aufgrund systematischer Leistungsbewertung | § 18 Abs. 4 S. 4 TVöD-VKA / §§ 5, 8 LeistungsTV-Bund | ja | |
Leistungsentgelt: Leistungsprämie (einmalige Zahlung im Kalenderjahr) idR. aufgrund Zielvereinbarung | § 18 Abs. 4 S. 2 TVöD-VKA / §§ 4, 8 Leistungs-TV-Bund | nein bzw. Durchschnitt der letzten 3 Jahre | [4] |
Leitender Oberarzt, Zulage | § 15 Abs. 2.2 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.2a TVöD-B | ja | |
M | |||
Mehrarbeitsstundenentgelt | § 8 Abs. 2 | nein | |
Mehrarbeitsstunden-Pauschale | §§ 8 Abs. 2, 24 Abs. 6 | ja | sofern diese regelmäßig gezahlt wird ohne Rücksicht darauf, ob bzw. in welchem Umfang Mehrarbeitsstunden im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich angefallen sind |
Meisterzulage | § 29a Abs. 3 TVÜ-VKA/§ 25 Abs. 3 TVÜ-Bund | ja | |
O | |||
Oberarzt, Zulage | § 15 Abs. 2.3 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.2b TVöD-B | ja | |
P | |||
Pauschale (monatlich gleichbleibende Zahlung, z.B. für Bereitsc... |
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