Meldungen durch den Arbeitgeber an die Zusatzversorgungseinrichtungen sind im Wege des elektronischen Datenaustauschs zu erstellen. Soweit der Arbeitgeber sich bei seinen Meldungen eines Rechenzentrums bedient, werden die Daten von den Rechenzentren auch dem Arbeitgeber mitgeteilt. In diesem Fall sollten die Arbeitgeber im Interesse einer korrekten Jahresmeldung die gemeldeten Daten mit den Lohn- und Gehaltsunterlagen vergleichen und evtl. erforderliche Änderungen umgehend der Kasse mitteilen.

Der Arbeitgeber ist für die Richtigkeit der übermittelten Jahresmeldungen sowie für deren rechtzeitige Vorlage verantwortlich und zwar auch dann, wenn die Jahresmeldung vom Rechenzentrum an die Zusatzversorgungskasse übermittelt wird.

Soweit Arbeitgeber, die am automatisierten Datenübermittlungsverfahren teilnehmen, die Jahresdaten für einzelne Versicherte nicht auf Datenträger melden können, ist für diese Versicherten – wie im manuellen Abrechnungsverfahren – ein Vordruck "Jahresmeldung" zu erstellen.

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