Ein tarifgebundener Arbeitgeber im Bereich des ATV-K hat die Umlage bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 EUR pauschal zu versteuern (§ 16 Abs. 2 ATV-K). Dieser Betrag gilt auch für das Tarifgebiet Ost. Für den Versichertenbereich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gilt ein pauschal zu versteuernder Betrag vom monatlich 92,03 EUR. Dies sind Monatsbeträge und können nicht innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden, wenn z. B. in einem Monat nicht der volle Pauschbetrag ausgeschöpft wurde.

Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann den Jahresgrenzbetrag zur Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG in Höhe von 1.752,00 EUR voll ausschöpfen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Jahresbetrag in 12 gleiche Monatsteile à 146,00 EUR aufgeteilt wird, oder ob die gesamte Umlage so lange pauschal versteuert wird, bis der Jahresbetrag aufgebraucht ist.

 
Tarifgebundener Arbeitgeber ATV-K und Tarifgebiet Ost Tarifgebundener Arbeitgeber ATV Nicht tarifgebundener Arbeitgeber

89,48 EUR

monatlich

92,03 EUR

monatlich

1.752 EUR jährlich oder

146 EUR monatlich

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