Beispiel: nur Beitrag

 
Sachverhalt

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 32.000,00 EUR.

Beitrag: 4 %
Lösung Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 15 01 zu melden, sofern der Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG (2021: 6.816 EUR) steuerfrei gezahlt werden kann (ein nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfreier Beitrag (bei Geringverdienern) wäre mit Buchungsschlüssel 01 15 07 zu melden). Über die Obergrenze des § 3 Nr. 63 EStG hinaus gezahlte Beiträge können pauschal (Buchungsschlüssel 01 15 02) oder individuell versteuert werden (Buchungsschlüssel 01 15 03). Nach dem Alterseinkünftegesetz ist eine Pauschalversteuerung von Beiträgen nach § 40 b EStG nur für vor dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen möglich.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
1.1.2021 31.12.2021 01 15 01 32.000,00 1.280,00  

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