Die Finanzierung bei den verschiedenen Zusatzversorgungseinrichtungen (vgl. Teil I 15) kann sehr unterschiedlich sein.

Nachdem es nicht möglich ist, für jedes Meldebeispiel alle Fallvarianten der unterschiedlich finanzierten Zusatzversorgungseinrichtungen darzustellen, sind in den folgenden Punkten exemplarische Darstellungen zusammengefasst.

In den in Teil V dargestellten Meldebeispielen handelt es sich um Meldungen, die an eine mischfinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung im Tarifgebiet West (mit Umlagen und Zusatzbeitrag) abgegeben werden.

4.1 Rein umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

 

Beispiel: Umlage, Sanierungsgeld, Eigenbeteiligung an der Umlage

 
Sachverhalt Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 45.000,00 EUR.
Umlagesatz: 8,26 %, davon Arbeitgeber 6,45 %
Sanierungsgeld: 2 % (Arbeitgeber)
Eigenbeteiligung: 1,81 %
Lösung Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 11 zu melden. Für jeden Versicherungsabschnitt mit dem Versicherungsmerkmal 10 muss auch ein weiterer Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 19 10 gebildet werden. (Bei einigen Zusatzversorgungskassen ist das Sanierungsgeld nicht zu melden, da dieses von der Kasse selbst ermittelt wird). Die Eigenbeteiligung wird nicht separat gemeldet, da sie Teil der Umlage ist und aus dem versteuerten Entgelt genommen wird. (Beteiligte Arbeitgeber bei der VBL müssen den Arbeitnehmeranteil an der Umlage aber getrennt melden – Einzahler 03).
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
      Jahresmeldung 2020    
1.1.2021 31.12.2021 01 10 10 14.055,69 1.161,00  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 11 30.944,31 2.556,00  
1.1.2021 31.12.2021 01 19 00 45.000,00 900,00  
 
Hinweis

Bei einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen ist der Versicherungsabschnitt mit dem Sanierungsgeld (01 19 10) nicht zu melden, da dieser von der Zusatzversorgungseinrichtung selbst ermittelt wird. Achten Sie bitte auf die jeweiligen Anforderungen bei Ihrer Zusatzversorgungseinrichtung.

4.2 Rein kapitalgedeckte Zusatzversorgungseinrichtung

 

Beispiel: nur Beitrag

 
Sachverhalt

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 32.000,00 EUR.

Beitrag: 4 %
Lösung Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 15 01 zu melden, sofern der Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG (2021: 6.816 EUR) steuerfrei gezahlt werden kann (ein nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfreier Beitrag (bei Geringverdienern) wäre mit Buchungsschlüssel 01 15 07 zu melden). Über die Obergrenze des § 3 Nr. 63 EStG hinaus gezahlte Beiträge können pauschal (Buchungsschlüssel 01 15 02) oder individuell versteuert werden (Buchungsschlüssel 01 15 03). Nach dem Alterseinkünftegesetz ist eine Pauschalversteuerung von Beiträgen nach § 40 b EStG nur für vor dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen möglich.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
1.1.2021 31.12.2021 01 15 01 32.000,00 1.280,00  

4.3 Mischfinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

 

Beispiel 1: Umlage und Zusatzbeitrag

 
Sachverhalt

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 45.000,00 EUR.

Umlage: 3,75 %

Zusatzbeitrag: 4 %
Lösung Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 zu melden. Für jeden Versicherungsabschnitt mit dem Versicherungsmerkmal 10 muss auch ein weiterer Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 20 01 gebildet werden, sofern der Zusatzbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei eingezahlt werden kann (ein nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfreier Zusatzbeitrag (bei Geringverdienern) wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 07 zu melden). Ein nach § 40 b EStG pauschal versteuerter Zusatzbeitrag wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 02, ein individuell versteuerter Zusatzbeitrag wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 03 zu melden.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 10 24.840,00 931,50  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 11 20.160,00 756,00  
1.1.2021 31.12.2021 01 20 01 45.000,00 1.800,00  
 

Beispiel 2: Umlage, Zusatzbeitrag, Eigenbeteiligung am Zusatzbeitrag

 
Sachverhalt

Der zusatzversorgungspflichtige Verdienst eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 55.000,00 EUR.

Umlage: 3,75 %

Zusatzbeitrag: 4 %, davon trägt der Arbeitgeber 3 %, der Beschäftigte 0,8 %.
Lösung

Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 zu melden. Ein nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfreier Teil der Umlage müsste mit dem Buchungsschlüssel 01 10 01 gemeldet werden. Für jeden Versicherungsabschnitt mit dem Versicherungsmerkmal 10 muss auch ein weiterer Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 20 01 gebildet werden, sofern der Zus...

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