Der Arbeitgeber hat zur Deckung des Versorgungsaufwandes Umlagen, Sanierungsgelder, Eigenbeteiligungen der Beschäftigten und/oder Beiträge/Zusatzbeiträge an die Zusatzversorgungseinrichtung zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die jeweiligen Zahlungen ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt des einzelnen Versicherten (vgl. Teil VI 2). Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Multiplikation des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts mit dem aktuellen Umlagesatz, dem geltenden Beitragssatz oder dem maßgebenden Prozentsatz des Sanierungsgeldes der jeweiligen Zusatzversorgungskasse.
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt × Umlagesatz = Umlage
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt × Beitragssatz = Beitrag
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt × Prozentsatz Sanierungsgeld = Sanierungsgeld
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt × Prozentsatz Eigenbeteiligung = Eigenbeteiligung
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