Umlagen und Beiträge können monatlich maximal bis zum 2,5-fachen Wert der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Entgelt des Beschäftigten entrichtet werden. Diese Grenze ist eine Monatsgrenze. Übersteigt das steuerpflichtige Entgelt diesen Grenzbetrag nur während eines Teils des Jahres, dürfen die Monate, in denen der Grenzbetrag nicht erreicht wird, nicht mit überschießenden Entgeltsbeträgen bis zu diesem Grenzbetrag aufgefüllt werden. Ein Ausgleich während eines Jahres ist also insoweit nicht zulässig.

 
Grenzwerte 2021:    
Tarifgebiet West monatl.: 17.750 EUR im Monat der Jahressonderzahlung: 35.500 EUR
Tarifgebiet Ost monatl.: 16.750 EUR im Monat der Jahressonderzahlung: 33.500 EUR
Grenzwerte 2022:    
Tarifgebiet West monatl.: 17.625 EUR im Monat der Jahressonderzahlung 35.250 EUR
Tarifgebiet Ost monatl.: 16.875 EUR im Monat der Jahressonderzahlung 33.750 EUR

Im Zuflussprinzip ist bei rückwirkenden Zahlungen für Vorjahre, die dem Zuflussjahr zugeordnet werden, der Grenzbetrag entsprechend dem Nachzahlungszeitraum zu erhöhen.

 

Beispiel 1: Rückwirkende Anmeldung in das Vorjahr Entgeltnachzahlung im laufenden Jahr 2,5-fache Beitragsbemessungsgrenze

 
Sachverhalt Der Beschäftigte wird rückwirkend zum 1.3.2020 angemeldet. Das Entgelt für März 2020 bis April 2021 fließt dem Beschäftigten erst im April 2021 zu.
Jahresentgelt 2020 = 24.700,00 EUR (einschl. 2200,00 EUR Zuwendung)
Jahresentgelt 2021 = 50.000,00 EUR
Grenzwert 2020: 17.250,00 EUR/monatlich
2021 17.750,00 EUR/monatlich
Umlagesatz % 3,75 %, Zusatzbeitrag: 4 %
Lösung Da das Entgelt für 2020 erst in 2021 zufließt, sind für 3/2020 bis 12/2020 10 Umlagemonate zu berücksichtigen. Daher ist für das Jahr 2020 das Versicherungsmerkmal 49 (Beitrags-/Umlagemonate ohne Entgelt aufgrund späteren Entgeltzufluss) zu melden. Im April 2021 ist die 2,5-fache monatliche Beitragsbemessungsgrenze mit der Anzahl der Monate zu multiplizieren, für die insgesamt zugeflossenes Entgelt gemeldet wurde. In diesem Fall ist für 10 Monate in 2020 und 4 Monate in 2021 die Beitragsbemessungsgrenze für 2021 zu berücksichtigen, die monatliche Höchstgrenze wird dadurch im Monat des Entgeltzuflusses nicht überschritten.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
      Jahresmeldung 2020    
1.3.2020 31.12.2020 01 49 00 0,00 0,00  
      Jahresmeldung 2021    
1.1.2021 31.12.2021 01 10 10 74.700,00 2.801,25  
1.1.2021 31.12.2021 01 20 01 74.700,00 2.988,00  
 

Beispiel 2: Rückforderung aus dem Vorjahr 2,5fache Beitragsbemessungsgrenze

 
Sachverhalt Der Beschäftigte ist im Jahr 2020 durchgehend pflichtversichert. Sein Einkommen liegt monatlich bei 18 000,00 EUR. Er erhält keine Jahressonderzahlung.
  Im Februar 2021 wird das Dezembergehalt 2020, das irrtümlich ausgezahlt wurde, zurückgefordert.
  Grenzwert 2020: 17.250,00 EUR  
Grenzwert 2021: 17.750,00 EUR  
Umlagesatz 3,75 %, Zusatzbeitrag: 4 %  
Lösung Im Dezember 2020 wurde das zusatzversorgungspflichtige Entgelt auf 17.250,00 EUR begrenzt. Im Rückrechnungsmonat 2021 ist die Rückforderung jedoch auf den Grenzbetrag im Jahre 2021, also auf 17.750,00 EUR, zu begrenzen (bzw. bleibt es ungekürzt). Da im Monat Dezember 2020 zwar Entgelt zugeflossen war, aber dem Versicherten aufgrund der Rückforderung des gesamten Betrages kein Umlagemonat mehr zusteht, ist Versicherungsmerkmal 47 zu melden.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
      Jahresmeldung 2020    
1.1.2020 30.11.2020 01 10 10 189.750,00 7.115,60  
1.1.2020 30.11.2020 01 20 01 165.600,00 6.624,00  
1.1.2020 30.11.2020 01 20 03 24.150,00 966,00  
1.12.2020 31.12.2020 01 47 10 17.250,00 646,88  
1.12.2020 31.12.2020 01 20 03 17.250,00 690,00  
      Jahresmeldung 2021    
1.1.2021 31.12.2021 01 10 10 195.250,00    
1.1.2021 31.12.2021 01 20 01 170.400,00    
1.1.2021 31.12.2021 01 20 03 24.850,00    

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