Die Abmeldung kann mit Formular oder durch Datenträger erfolgen.
Mitzuteilen ist u. a. das Datum, zu dem die Pflichtversicherung geendet hat, sowie der Grund der Abmeldung. Zudem sind alle Versicherungsabschnitte, die seit der letzten Jahresmeldung angefallen sind, mit den entsprechenden Buchungsschlüsseln (vgl. Teil V 1.) zu melden.
Die Abmeldung muss folgende Daten enthalten:
- Art der Meldung
- Persönliche Daten des Versicherten
- Abmeldegrund
- Datum des Endes der Versicherungspflicht
- Versicherungsabschnitte seit der letzten Jahresmeldung
- Buchungsschlüssel
- das zusatzversorgungspflichtige Entgelt für die Umlage, Zusatzbeitrag, Sanierungsgeld usw.
- die Höhe der gezahlten Umlagen, Beiträge, Zusatzbeiträge, Eigenbeiträge, Sanierungsgelder
- ggf. das den Grenzwert überschreitende Entgelt mit der zusätzlichen Umlage von 9 % (vgl. Teil IV 3.2)
- ggf. die für die Elternzeit relevante Kinderzahl (vgl. Teil I 5.6.1, V 8)
Für den Abmeldegrund sind folgende Kennzahlen vorgesehen:
03 = | Rente wegen Alters (Versicherungsfall) |
04 = | Teilweise Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses |
05 = | Teilweise Erwerbsminderungsrente mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses |
06 = | Volle Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses |
07 = | Volle Erwerbsminderungsrente mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses |
11 = | Tod des Versicherten |
13 = | Ende des Beschäftigungsverhältnisses ohne Versicherungsfall (z. B. Kündigung, Auflösungsvertrag – jedoch nicht, wenn Abmeldung erfolgt, weil ein Versicherungsfall eingetreten ist)) |
16 = | Befreiung von der Pflichtversicherung aufgrund Antrages wegen einer Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Presse (§ 19 Abs. 1 Buchst. l MS) |
20 = | Abrechnung unter einer neuen Mitglieds-/Kontonummer, ohne dass der Arbeitgeber gewechselt wurde |
21 = | Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Mitgliedschaft/Beteiligung (§ 14 Abs. 1 MS, § 23 VBL-S) |
23 = 24 = |
Ende der Versicherung wegen Aufgabenübergangs an einen anderen Arbeitgeber Ende der Versicherung wegen Vereinbarung des Mitgliedes/Beteiligten mit einem neuen Arbeitgeber zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses |
27 = | Ende der Versicherung für Waldarbeiter, sonstiger Arbeitnehmer oder Saisonarbeitnehmer mit Anspruch auf Wiedereinstellung (§ 66 Abs. 3 MS, § 68 Abs. 4 VBL-S) |
29 = | Ende der Versicherung aus sonstigen Gründen (wenn keine der vorgenannten Kennziffern zutrifft – z. B. Wechsel des Lohnrechnungssystems)). |
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