Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ist seit dem 1.1.2002 von den Bezugssystemen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung losgelöst und ein eigenständiges System geworden. Sie tritt neben die sonstigen Altersvorsorgeleistungen; eine gegenseitige Anrechnung erfolgt dabei nicht mehr.

Im Punktemodell der Betriebsrente wird das Arbeitsentgelt des Versicherten jährlich in eine von diesem Entgelt und dem Alter des Versicherten abhängige Leistung umgewandelt. Die Leistung aus dem Punktemodell gibt somit die gesamte Lebensarbeitsleistung während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wieder.

Entscheidend für die Berechnung der Betriebsrente sind die Höhe des jährlichen Entgelts und das Alter der Versicherten im Jahr des Entgeltbezugs. Bei der Berechnung wird unterstellt, dass ein Arbeitgeber pro Monat 4 % aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt des Versicherten als Beitrag in die Zusatzversorgung einzahlt. Diese Beiträge sollen von der Zusatzversorgungskasse in der Ansparphase mit 3,25 % und ab dem Zeitpunkt der Auszahlung mit 5,25 % verzinst werden. Hieraus ergibt sich ein mittlerer Zins von ca. 4 %, der zum Zeitpunkt der Einzahlung der Beiträge unterstellt wird. Da das Geld angespart und verzinst werden soll, ist es wesentlich, wie alt der Versicherte zum Zeitpunkt des Bezugs des Entgelts ist. Je länger das Geld für eine Verzinsung zur Verfügung steht, desto höher wird später die Leistung sein.

5.1 Die Altersfaktoren

Die Verzinsung und sonstige biometrische Daten sind in einer Tabelle berücksichtigt, aus der sich je nach Alter der Versicherten ein bestimmter Wert (Altersfaktor) ergibt.

 
Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor
17 3,1 29 2,1 41 1,5 53 1,0
18 3,0 30 2,0 42 1,4 54 1,0
19 2,9 31 2,0 43 1,4 55 1,0
20 2,8 32 1,9 44 1,3 56 1,0
21 2,7 33 1,9 45 1,3 57 0,9
22 2,6 34 1,8 46 1,3 58 0,9
23 2,5 35 1,7 47 1,2 59 0,9
24 2,4 36 1,7 48 1,2 60 0,9
25 2,4 37 1,6 49 1,2 61 0,9
26 2,3 38 1,6 50 1,1 62 0,8
27 2,2 39 1,6 51 1,1 63 0,8
28 2,2 40 1,5 52 1,1 64 ff. 0,8

Die Altersfaktorentabelle berücksichtigt verschiedene biometrische Faktoren wie z. B. Lebenserwartung, Erwerbsminderungsrisiko etc. und ist auf einen Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres kalkuliert. Dabei unterstellt die Tabelle die im Tarifvertrag vorgesehene Verzinsung von Beiträgen. Dies alles führt dazu, dass sich in den jüngeren Jahren diese Zinseffekte stärker widerspiegeln, als das in späteren Jahren der Fall sein kann – denn je jünger der Versicherte ist, um so länger ist die Verzinsung der Beiträge – was zu höheren wirtschaftlichen Erträgen führt.

5.2 Die Versorgungspunkte

Abhängig von der Höhe des Verdienstes – aus dem jeweils 4 % für die Betriebsrente angelegt werden – und dem Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Beitragszahlung, ergeben sich pro Jahr Versorgungspunkte. Diese Versorgungspunkte haben jeweils einen Wert von 4 EUR (Messbetrag).

Das jeweilige anzusetzende Alter ergibt sich, wenn man das Geburtsjahr vom jeweils laufenden Jahr abzieht, also z. B. Jahr 2022 minus Geburtsjahr 1992 = Alter 30.

Als Verdienst wird das zusatzversorgungspflichtige Entgelt angesetzt; dies ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn (vgl. Teil III 2).

5.3 Die Betriebsrentenformel

Die Berechnung der Betriebsrente erfolgt nach folgenden Formeln:

Bruttojahresentgelt/Referenzentgelt × Altersfaktor = Versorgungspunkte

Versorgungspunkte × Messbetrag = monatliche Betriebsrente aus diesem Jahr

Das Referenzentgelt ist für alle Versicherten gleich und beträgt 1000 EUR im Monat – also 12.000 EUR im Jahr.

Der Altersfaktor ist abhängig vom Lebensalter und ergibt sich aus der Tabelle.

Der Messbetrag beträgt stets 4 EUR.

 
Praxis-Beispiel

Das Jahreseinkommen eines 25-jährigen Versicherten beträgt 30.000 EUR.

Der Altersfaktor beträgt laut Tabelle 2,4.

Aus diesem Jahr ergibt sich folgende Rentenleistung:

30.000/12.000× 2,4 = 6,4 Versorgungspunkte

6,4 Versorgungspunkte × 4 EUR Messbetrag = 24,60 EUR Rente pro Monat.

Die so ermittelte monatliche Rente ist garantiert. Die Versorgungspunkte aus diesem Jahr werden auf das Versorgungskonto des Beschäftigten gutgeschrieben

Die Höhe der späteren Rentenleistung errechnet sich aus der Summe aller bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte vervielfältigt mit dem sog. Messbetrag. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld.

Hinzu können noch Bonuspunkte kommen, die nicht garantiert sind und deren Höhe im Voraus nicht feststeht.

5.4 Garantierte Rentenleistung

Für jede/n Versicherte/n wird ein Beitragskonto geführt, so dass jederzeit der "angesparte" Betrag erfragt werden kann. Damit ist es auch möglich, den Verlauf der Rentenentwicklung über die einzelnen Jahre hinweg zu verfolgen und sich Auskünfte darüber zu holen, wie hoch möglicherweise die Betriebsrente am Ende sein wird. Die Zusatzversorgungseinrichtung wird zudem ihren Versicherten jährlich die Höhe der jeweils bisher erreichten Betriebsrente mitteilen, so dass eine möglicherweise vorhandene Versorgungslücke festgestellt und ggf. geschlossen werden kann. Der von der Zusatzversorgungseinrichtung in den jährl...

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