(1) Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Außerhalb der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden
1. |
von jedem Vertragspartner ohne Kündigungsfrist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, |
2. |
von der studierenden Person mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen