Gender Mainstreaming bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen. Dies bedeutet, bei allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern stets vorab zu prüfen und zu berücksichtigen, um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken zu können. Gender kommt aus dem Englischen und bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechterrollen von Frauen und Männern. Anthropologische Grundannahme des Gender Mainstreaming ist, dass diese Rollen – anders als das biologische Geschlecht – erlernt und dadurch auch veränderbar sind. Mainstreaming (engl. für "Hauptstrom") bedeutet, dass eine inhaltliche Vorgabe, die bisher das Handeln nicht bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen von staatlichen Einheiten wird (in der Psychologie würde man wohl von "Perspektivenwechsel" sprechen).

In gewisser Weise ist das in den USA entwickelte Gender Mainstreaming das notwendige Korrelat zur Antidiskriminierungslehre des EuGH, der diese seinerseits aus den USA importiert hat. Mittelbar diskriminierendes Handeln kann von Hoheitsträgern und sonstigen Normgebern nur vermieden werden, wenn diese vorab die gesellschaftlichen Wirkungen ihrer Normsetzung untersuchen. Treffen die beabsichtigten Regelungen ohne sachliche Rechtfertigung einen wesentlich höheren Anteil von Frauen als Männer, können diese als mittelbar diskriminierend eingestuft werden.

 
Hinweis

Öffentliche Arbeitgeber können mithilfe der Einführung eines Gender-Mainstreaming-Konzepts mittelbare Diskriminierung wirksam verhindern. In der Praxis[1] wird das umgesetzt, indem alles Verwaltungshandeln nach festgelegten Abläufen "gegendert" wird. Das ist nichts anderes als die Abgabe einer soziologischen Wirkungseinschätzung. Der Nachweis eines konsequent umgesetzten Gender-Mainstreaming-Konzepts kann der Behörde zudem helfen, im Rahmen von Konkurrentenklagen ein diskriminierungsfreies Auswahl­ermessen bei Besetzungsentscheidungen zu belegen.

[1] Zusammenstellung der Literatur zu Praxiskonzepten in: Krell, Der Personalrat 2005 S. 51 ff. (Bericht über eine Veranstaltung des Schönberger Forums zum Thema Gender Mainstreaming).

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