Da der Arbeitgeber grundsätzlich nicht das Recht hat, sich nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu erkundigen, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ebenfalls aus Art. 9 Abs. 3 GG das Recht hat, auf die Frage des Arbeitnehmers nach einer Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband zu schweigen oder gar eine falsche Auskunft zu geben. In der Literatur wird vielfach angenommen, dass die Frage eines Stellenbewerbers nach einer Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses unzulässig sei.[1] Das BAG geht hingegen von einem Fragerecht des Arbeitnehmers aus.[2]

[1] Burkhard Boemke, Fragerecht des Arbeitnehmers nach Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband?, NZA 2004 S. 142, 144 m. w. N.

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