Kurzbeschreibung

Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als "Nebentätigkeit" aufgenommen, ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung maßgebend, welchen "hauptsächlichen" Status der Minijobber hat. Der Versicherungsstatus aufgrund der "hauptsächlichen" Erwerbstätigkeit wirkt sich auch auf das Beitrags- und Melderecht aus. Dargestellt werden der Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei Aufnahme eines oder mehrerer Minijobs für besondere Personengruppen.

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