1Die erste Bürgermeisterin oder der[1] [Bis 31.12.2023: Der] erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse. 2Soweit sie[2] [Bis 31.12.2023: er] persönlich beteiligt sind[3] [Bis 31.12.2023: ist], handelt ihr[4] [Bis 31.12.2023: sein] Vertreter.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen