Eine der völlig neuen Regelungen im neuen Tarifrecht ist § 31 TVöD, der die Führung auf Probe regelt. Es war den Tarifvertragsparteien ein wichtiges Anliegen, die Instrumente zur Stärkung der Führung in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben zu schaffen. Mit der Möglichkeit der Führung auf Probe hat der Arbeitgeber ein wichtiges Instrument zur Flexibilisierung.

Im Unterschied zur Führung auf Zeit[1] zielt die Führung auf Probe grundsätzlich auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Unterschieden wird dabei zwischen externen und internen Bewerbern.

[1] Vgl. dazu unter dem Stichwort "Führung auf Zeit".

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