Diese Übersicht zeigt die wesentlichen Formvorschriften, die im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes zu beachten sind. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz , dessen Vorschriften weitgehend zum 1.1.2025 in Kraft getreten sind, hat der Gesetzgeber in einigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen Formerleichterungen vorgenommen.
Thema |
Formvorschrift |
Bedeutung |
Rechtsgrundlage |
Hinweise |
Frühere Rechtslage |
Frühere Rechtsgrundlage |
Befristung des Arbeitsvertrags, Verlängerung der Befristung |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Vertragsparteien; die unterzeichneten Exemplare müssen vor Vertragsbeginn der anderen Vertragspartei zugehen |
§ 14 Abs. 4 TzBfG |
Enddatum bzw. Zweck muss schriftlich angegeben werden. e-Sign oder eingescannte Unterschrift genügen nicht! |
keine |
|
Mitteilung der Zweckerreichung bei Zweckbefristung |
"Schriftform" |
Textform ausreichend (Rspr.), E-Mail, pdf-Dokument, Fax |
§ 15 Abs. 2 TzBfG; BAG, Urteil v. 20.06.2018, 7 AZR 689/16 |
Textform ausreichend, weil keine Willenserklärung, sondern eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung |
|
|
Befristung auf die Regelaltersgrenze |
Textform |
E-Mail, pdf-Dokumente, Fax mit übereinstimmenden Willenserklärungen vom Arbeitgeber und Beschäftigten |
§ 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L; i. V. m. § 41 Abs. 2 SGB VI |
|
Bis 31.12.2024: grundsätzlich Schriftform; kein Schriftformerfordernis bei normativer Tarifbindung bzw. Vollverweisung im Arbeitsvertrag auf den TVöD/TV-L, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt dem TVöD/TV-L als "einschlägigem Tarifvertrag" unterfällt |
Bis 31.12.2024: § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L i.V.m. § 14 Abs. 4 TzBfG |
Hinausschiebensvereinbarung, Vereinbarung, dass die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Regelaltersgrenze zu einem späteren Zeitpunkt eintritt |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Arbeitsvertragsparteien; die unterzeichneten Exemplare müssen vor Erreichen der Regelaltersgrenze der anderen Vertragspartei zugehen |
§ 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI i. V. m. § 14 Abs. 4 TzBfG |
|
|
|
Niederschrift wesentlicher Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz |
Textform mit Aufforderung der/des Beschäftigten, einen Empfangsnachweis zu erteilen; auf Verlangen der/des Beschäftigten sowie in Bereichen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Schriftform, elektronische Form ausgeschlossen |
E-Mail, pdf-Dokument, Fax des Arbeitgebers mit Aufforderung des Beschäftigten, einen Empfangsnachweis zu erteilen |
§ 2 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 i. V. m. Satz 1 und Satz 8, Satz 6 NachwG |
Auf Verlangen der/des Beschäftigten: Verpflichtung des Arbeitgebers, einen schriftlichen Nachweis zu erteilen; in Bereichen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zwingend Schriftform |
Bis 31.12.2024: ausschließlich Schriftform; elektronische Form ausgeschlossen |
Bis 31.12.2024: § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 NachwG |
Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag als Ersetzung der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz |
wie Niederschrift nach dem NachwG: Textform; auf Verlangen der/des Beschäftigten sowie in Bereichen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Schriftform, elektronische Form ausgeschlossen |
E-Mail, pdf-Dokumente, Fax mit übereinstimmenden Willenserklärungen vom Arbeitgeber und BeschäftigtenEigenhändige |
§ 2 Abs. 5 Satz 2 NachwG |
Auf Verlangen der/des Beschäftigten: Verpflichtung des Arbeitgebers, einen schriftlichen Arbeitsvertrag/Änderungsvertrag zu erteilen; in Bereichen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zwingend Schriftform |
Bis 31.2.2024: ausschließlich Schriftform; elektronische Form oder Textform ausgeschlossen |
Bis 31.12.2024: § 2 Abs. 4 NachwG |
Arbeitsvertrag |
Grundsätzlich formfrei; im TVöD/TV-L: "Schriftform" |
Tarifliches Schriftformerfordernis hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Bedeutung, d.h. Formfreiheit, beachte aber NachwG! |
§ 2 Abs. 1 TVöD / § 2 Abs. 1 TV-L |
|
|
|
Nebenabreden zum Arbeitsvertrag |
Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten oder qualifizierte elektronische Signatur durch beide Arbeitsvertragsparteien |
§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD / § 2 Abs. 3 Satz 1 TV-L |
|
|
|
Befristete Änderung von Arbeitsbedingungen |
Formfrei |
Mündliche Vereinbarung, E-Mail, pdf-Dokumente, Fax mit übereinstimmenden Willenserklärungen vom Arbeitgeber und Beschäftigten |
BAG, Urteil v. 15.12.2011, 7 AZR 394/10 |
wg. Beweislast wird Textform empfohlen |
|
|
Elternzeit, Geltendmachung der Elternzeit sowie Geltendmachung Anspruch Teilzeitbeschäftigung durch Beschäftigten |
für Kinder geb. bis 30.4.2025: Schriftform |
Eigenhändige Namensunterschrift im Original vom Beschäftigten oder qualifi... |