Die Mittel nach § 22 sind zudem für folgende Bedarfe bestimmt:
1. |
den Aufbau und die Unterhaltung eines kommunalen Basisdatennetzes, |
2. |
die Schaffung einheitlicher, landesweiter Standards in den Kommunen, |
3. |
die Beteiligung der Kommunen am
|
5. |
den Aufwand der Kommunen beim Anschluss der Schulen an das Internet in Höhe von jährlich 3 300 000 Euro in den Jahren 2021 und 2022[5]. |
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