Entscheidungsstichwort (Thema)

Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Studiengebühr und Abgaben für Ausländer. Begriff der Berufsausbildung. Kunsthochschule. Fachrichtung Comic strips

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Eine Abgabe, Einschreibegebühr oder Studiengebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht stellt eine gegen EWGVtr Art 7 verstoßende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, wenn sie von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, nicht aber von inländischen Studenten erhoben wird.

2.

Der Begriff der Berufsausbildung umfaßt den an einer Kunsthochschule erteilten Unterricht in der Fachrichtung Comic strips, wenn der Student durch diesen Unterricht auf den Erwerb einer Qualifikation für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Beschäftigung vorbereitet wird oder hierdurch die besondere Befähigung zur Ausübung eines solchen Berufes oder einer solchen Beschäftigung erlangt.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 7, 59, 128

 

Beteiligte

Françoise Gravier

Stadt Lüttich

 

Fundstellen

Haufe-Index 1150796

NJW 1985, 2085

EuGRZ 1985, 307

WissR 1989, 179

Europarecht Casebook 2000 2000, 195

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