Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen. Hinterbliebenenrente im Rahmen des beruflichen Rentensystems

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Eine im Rahmen eines beruflichen Rentensystems vorgesehene Hinterbliebenenrente, die die gleichen Merkmale wie die im Ausgangsverfahren streitige aufweist, fällt in den Anwendungsbereich von Art 119 EWGVtr.

2.

Gemäß dem Urteil vom 17.5.1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann die unmittelbare Wirkung von Art 119 EWGVtr zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der beruflichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17.5.1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.

 

Normenkette

EWGVtr Art. 119

 

Beteiligte

Gerardus Cornelis Ten Oever

Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en Schoonmaakbedrijf

 

Fundstellen

EuGHE I 1993, 4879

NZA 1993, 1125

SozR

www.judicialis.de 1993

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