Auf Grund des Artikels 6 der Besoldungsänderungsverordnung 1998 vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1378) wird nachstehend der Wortlaut der Erschwerniszulagenverordnung in der ab 1. Januar 1999 geltenden Fassung bekanntgemacht:[1]

[1] Vom Abdruck der Ermächtigungsgrundlagen und der in der Neufassung berücksichtigten Änderungen wurde abgesehen.

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