1Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie

 

1.

zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und

 

2.

im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.

2Dienst zu wechselnden Zeiten wird geleistet, wenn mindestens viermal im Kalendermonat die Differenz zwischen den Anfangsuhrzeiten zweier Dienste mindestens 7 und höchstens 17 Stunden beträgt. 3Bereitschaftsdienst gilt nicht als Dienst im Sinne dieser Vorschrift.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge