Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente an den Beschäftigten übernimmt. Im Zeitpunkt der Zuwendung des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse steht noch nicht fest, welcher Arbeitnehmer in welcher Höhe mit einer Leistung aus der Kasse rechnen kann. Zwischen der Unterstützungskasse und dem Beschäftigten kommt kein Vertragsverhältnis zustande, denn der Beschäftigte hat gem. § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG keinen direkten vertraglichen Anspruch gegen die Unterstützungskasse.

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